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Tuesday, 7. September 2010

Anspruch auf ein Zeugnis - Zeugnisanspruch

Jedem Arbeitnehmer steht ein Arbeitszeugnis zu. Auch wer einen Nebenjob hat oder geringfügig beschäftigt ist, auch wenn diese Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig ist, kann ein Arbeitszeugnis verlangen. Auch wer nur einen Aushilfsjob hatte, dem steht ein Arbeitszeugnis zu.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer Bewertung der Leistungen kann aber nur nach einer gewissen Dauer des Arbeitsverhältnisses erstellt werden.

Das einfache Arbeitszeugnis kann auch bei Beschäftigungsverhältnissen von kurzer Dauer erstellt werden. Auch wer in Heimarbeit oder als freier Mitarbeiter arbeitet, hat einen Zeugnisanspruch.

Auszubildende haben auch dann Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn sie die Abschlussprüfung nicht absolvieren oder nicht bestehen. Auch Praktikanten haben Anspruch auf ein Zeugnis.

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