Anspruch auf ein Zeugnis - ZeugnisanspruchEin qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer Bewertung der Leistungen kann aber nur nach einer gewissen Dauer des Arbeitsverhältnisses erstellt werden. Das einfache Arbeitszeugnis kann auch bei Beschäftigungsverhältnissen von kurzer Dauer erstellt werden. Auch wer in Heimarbeit oder als freier Mitarbeiter arbeitet, hat einen Zeugnisanspruch. Auszubildende haben auch dann Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn sie die Abschlussprüfung nicht absolvieren oder nicht bestehen. Auch Praktikanten haben Anspruch auf ein Zeugnis. Weiteres zum Thema Kompetente Beratung und Erstellung Ihrer Bewerbung oder Ihres Arbeitszeugnisses
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