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Friday, 10. September 2010

Urlaub der Arbeitsagentur melden

Arbeitslose müssen ihren geplanten Urlaub rechtzeitig mit der Arbeitsagentur absprechen. Unterbleibt das, kann die Unterstützung gestrichen werden. Wer ohne Zustimmung der Arbeitsagentur Urlaub macht, muss sogar teilweise Leistungen zurückzahlen.

Für Arbeitslose sind generell 21 Kalendertage Urlaub im Jahr erlaubt, allerdings darf durch den Urlaub die Arbeitsuche nicht beeinträchtigt werden. Das heißt, stehen beispielsweise Weiterbildungen oder ein Jobangebot an, so kann der Urlaubsantrag abgelehnt werden.

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