Urlaub der Arbeitsagentur melden
Arbeitslose müssen ihren geplanten Urlaub rechtzeitig mit der Arbeitsagentur absprechen. Unterbleibt das, kann die Unterstützung gestrichen werden. Wer ohne Zustimmung der Arbeitsagentur Urlaub macht, muss sogar teilweise Leistungen zurückzahlen. Für Arbeitslose sind generell 21 Kalendertage Urlaub im Jahr erlaubt, allerdings darf durch den Urlaub die Arbeitsuche nicht beeinträchtigt werden. Das heißt, stehen beispielsweise Weiterbildungen oder ein Jobangebot an, so kann der Urlaubsantrag abgelehnt werden. Weiteres zum Thema Bewerbungsservice vom Profi! Infos, Tipps und Online-Rat zur Arbeitslosigkeit Die wichtigsten Arbeitszeugnisse und Zertifikate gehören als Anlage zur Bewerbung. Wenn man das Interesse des Unternehmens geweckt hat, kommt das Vorstellungsgespräch. Tipps für die Online-Bewerbung per E-Mail
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