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Thursday, 2. September 2010

Arbeitszeugnis erstellen - Formulierungen & Vorlagen bzw. Muster gratis

Wir helfen beim Arbeitszeugnis erstellen, erklären die gängigen Formulierungen und bieten Ihnen gratis Vorlagen bzw. Muster für Ihr Arbeitszeugnis. Eine auf den ersten Blick wohlmeinende Beurteilung kann sich schnell als Bumerang herausstellen. Die Wahrheit liegt zwischen den Zeilen. Unverdächtige Beschreibungen können sich als verborgene Warnungen erweisen. Auch das Weglassen bestimmter Verhaltensbeschreibungen kann sich auf die Gesamtbeurteilung vernichtend auswirken.

Ein gutes Arbeitszeugnis gilt als Empfehlung gegenüber dem künftigen Arbeitgeber. In positiven Formulierungen verbergen sich aber nicht selten die Stolpersteine für Ihre weitere Karriere! Man kann sich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis erfolgreich wehren. Und: Manche Arbeitgeber räumen die Möglichkeit ein, bei der schriftlichen Formulierung mitzuwirken - bis hin zum vollständigen Selberschreiben des Arbeitszeugnisses.

In zweifacher Hinsicht ist das Arbeitszeugnis für den Arbeitnehmer von Bedeutung:

  • Er erhält eine Analyse der eigenen Tätigkeit und erfährt, wie er von Vorgesetzten beurteilt wird.
  • Auch die Güte des Zeugnisses ist mit entscheidend für den beruflichen Werdegang.

Es wird unterschieden zwischen dem Arbeitszeugnis (einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis), dessen Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht und dem gesetzlich nicht geregelten Zwischenzeugnis, das der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen während des laufenden Arbeitsverhältnisses verlangen kann.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben, neben dem Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf ein schriftliches Abschlusszeugnis - gleichgültig ob Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigter - im BGB geregelt ist, auch der kaufmännische Angestellte (§ 73 HGB) und der gewerbliche Arbeitnehmer (§ 113 GewO).

Auch haben Auszubildende, Volontäre und Praktikanten einen Anspruch auf ein schriftliches Ausbildungs- oder Praktikantenzeugnis (§ 8 BBiG i. V. m. § 19 BBiG).

Der Arbeitnehmer kann zwischen dem Erstellen eines einfachen und eines sog. qualifizierten Arbeitszeugnisses wählen.

Das einfache Arbeitszeugnis, es enthält lediglich Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist um die genaue Beurteilung der Leistung und der betrieblichen Führung des jeweiligen Mitarbeiters erweitert.

Ein ohne Wunsch des Arbeitnehmers ausgestelltes qualifiziertes Zeugnis kann dieser zurückweisen. Es ist Aufgabe des Empfängers, das Zeugnis nach Erhalt zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, damit Negativaussagen, die einer erfolgreichen Bewerbung im Wege stehen könnten, verändert werden.

Das Praktikantenzeugnis

Um Praxiserfahrung zu sammeln und in der Bewerbung erste Praxiskenntnisse nachweisen zu können, wird oft ein Praktikum absolviert. Das Zeugnis des Praktikanten dient als Nachweis für erworbene Kenntnisse und Erfahrungen.

Das Ausbildungszeugnis

Das Ausbildungszeugnis wird bei Ende der Ausbildung erteilt. Es trägt im Allgemeinen die Überschrift Ausbildungszeugnis. Danach folgen Angaben zur Person und zur Dauer sowie Zielen der Ausbildung.

Die wohlwollende Beurteilung

Ein Arbeitszeugnis muss den Geboten Zeugniswahrheit und wohlwollende Beurteilung gerecht werden. Der Wahrheit muss sich alles andere unterordnen. Daher darf ein Zeugnis nur Tatsachen enthalten, keine Behauptungen und Verdachtsmomente.

Anspruch auf ein Zeugnis

Jedem Arbeitnehmer steht ein Arbeitszeugnis zu. Auch wer einen Nebenjob hat oder geringfügig beschäftigt ist, auch wenn diese Beschäftigung nicht sozialversicherungspflichtig ist, kann ein Arbeitszeugnis verlangen. Auch wer nur einen Aushilfsjob hatte, dem steht ein Arbeitszeugnis zu.

Weitere Tipps zum Zeugnis

Ein wichtiger Punkt, auf den beim Arbeitszeugnis zu achten ist, ist neben dem allgemeinen Inhalt wer das Arbeitszeugnis unterschrieben hat. Gleichberechtigte Mitarbeiter beispielsweise sind als Unterzeichner nicht erlaubt. Das Zeugnis muss grundsätzlich von einem ranghöheren Mitarbeiter unterschrieben werden. Ein Anspruch auf Unterschrift durch den Chef persönlich besteht allerdings nicht. Es sei denn, er ist in kleineren Unternehmen der einzige ranghöhere Mitarbeiter. Da ein potentieller Arbeitgeber beim Zeugnisstudium neben dem Inhalt auch darauf achtet, wer das Zeugnis unterschrieben hat, sollten Sie möglichst darauf achten, dass nicht irgendein ranghöherer Mitarbeiter, sondern möglichst der Geschäftsführer, der Personalchef, der Abteilungsleiter oder zumindest der Meister unterschreibt. Je höher die unterzeichnende Person in ihrem Range steht, desto mehr Glaubwürdigkeit und Achtung wird Ihrem Zeugnis entgegengebracht.

Seien Sie schlau und nutzen Sie die Möglichkeit, Ihrem Arbeitgeber einen eigenen Vorschlag für ein Arbeitszeugnis zu präsentieren. Sparen Sie sich die Mühe, ein einmal geschriebenes Zeugnis zu korrigieren.

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Ein geprüftes Arbeitszeugnis mit einem Gutachten könnte sicher Ihre Zweifel zerstreuen? Wir ersparen Ihnen leidige Überraschungen und prüfen Ihr Arbeitszeugnis auf Herz und Nieren.

Wir bewerten Ihr Arbeitszeugnis nach:

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  • Aufgabenbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung
  • Zufriedenheitsaussage
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Innerhalb von 3-5 Werktagen erhalten Sie ein schriftliches Gutachten, in dem alle Aspekte bewertet und die Botschaften zwischen den Zeilen entschlüsselt werden.

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Frau Beate Richter

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Arbeitszeugnis - Die Codes - Geheimsprache oder Formulierungen


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