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Tuesday, 7. September 2010

Hilfen der Agentur für Arbeit für Arbeitslose

Die Agentur für Arbeit hilft Arbeitslosen u. a. durch persönliche Stellenangebote. Diese erhalten Sie in aller Regel per Post. Mit jedem Stellenangebot erhalten Sie eine Doppelkarte,

die Ihre persönlichen Daten sowie des potentiellen Arbeitgebers enthält. Nach dem Vorstellungsgespräch erhält der Arbeitgeber die Doppelkarte. Zu jedem Stellenangebot muss Ihnen die Agentur für Arbeit die genaue Tätigkeit (Arbeitszeit, Vergütung sowie Rechtsform des Unternehmens) angeben. Weiterhin muss die Agentur für Arbeit darüber informieren, ob das Entgelt der angebotenen Tätigkeit dem derzeitigen Tarifvertrag entspricht.

Neben dem Angebot von Stellen kann die Agentur für Arbeit auch finanzielle Mittel bereitstellen für:

  • Bewerbungskosten (Porto, Bewerbungsberatung und/oder Unterlagenerstellung, Gutachten usw.)
  • Verdienstausfall
  • Reisekosten (nur bei längeren Anreisen)
  • Fahrtkosten (mit einem PKW bei kurzen Strecken)
  • Trennungsbeihilfen (bei Übernachtungen)
  • Familienheimfahrten
  • Kosten für Auto oder Fahrrad
  • Umzugskosten (gilt für die Familie)
  • Arbeitsgrundausrüstung
  • Mittel zur Verbesserung des Aussehens (plastische Chirurgie, Perücken usw.)
  • Überbrückungsbeihilfen
  • Geld für einen privaten Arbeitsvermittler (Die Auszahlung erfolgt in 2 Teilbeträgen, der 1. Teilbetrag beträgt 1 000 Euro und wird nach der Einstellung ausgezahlt. Der 2. Teilbetrag beträgt ebenfalls 1 000 Euro und wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.)

Die Leistungen der Agentur für Arbeit werden vorrangig als Zuschuss gewährt. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Darlehen können auch noch nachträglich in einen Zuschuss gewandelt werden. Die Höhe des Zuschusses variiert von Jahr zu Jahr. Informationen dazu erteilt die zuständige Agentur für Arbeit.

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