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Freitag, 2. Dezember 2011, 11:09

Ratgeber Lohn und Gehalt

Ein wichtiger Bestandteil der Bewerbung, und hier vor allem des Vorstellungsgespräch, ist die Gehaltsverhandlung.

Bei Berufseinsteigern gibt es in aller Regel eine gewisse Bandbreite von Einstiegsgehältern. Informieren Sie sich bereits im Vorfeld, welches Einstiegsgehalt in gleichen oder ähnlichen Positionen gezahlt wird.

Hochschulabsolventen machen hier eine Ausnahme. Unternehmen geben für diese oft ihre Einstiegsgehälter bekannt.

Wer seine Gehaltsvorstellung präzisieren möchte, kann im Vorfeld der Gehaltsverhandlung die Berufs- und Interessenverbände der betreffenden Branche kontaktieren. Auch Fachzeitschriften sowie die Bundesagentur für Arbeit können für Informationen herangezogen werden. Als Basis für Gehaltsverhandlungen gelten die unternehmens- und branchenspezifischen Gehaltsfakten.

Hier spielen folgende Faktoren eine wichtige Rolle:
  • die persönliche Qualifikation
  • Erfahrungen und fachspezifisches Wissen
  • das persönliche Auftreten und die persönliche Erscheinung
  • das Verhandlungsgeschick der Verhandlungspartner
  • die Anzahl der Mitbewerber für die entsprechende Position
  • wie eilig ist es, die Stelle zu besetzen
Um Ihre Gehaltsvorstellung und das maximal erzielbare Gehalt der Gehaltsverhandlung in Einklang zu bringen, müssen Sie die o. g. Faktoren für sich selbst bewerten.

Gehaltsbestandteile

Das Grundgehalt

Grundgehalt sind die monatlich gezahlten in ihrer Höhe gleichbleibenden Gehälter. Da oft häufiger als 12 Mal im Jahr ein Gehalt gezahlt wird, dient zur Beurteilung der Attraktivität eines Jobs das Jahresgrundgehalt einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld. Der hier angesetzte Betrag ist das Bruttogehalt, also vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben.

Variables Gehalt

Hier gilt als wichtigster Bestandteil der von vielen Unternehmen mittlerweile gezahlte Bonus. Das variable Gehalt ist entweder abhängig von der eigenen Leistung, der Leistung der Abteilung oder des Unternehmens. Das variable Gehalt wird entweder vorher festgelegt oder ist ein Prozentsatz im Bezug zum Grundgehalt. Ist das variable Gehalt abhängig von der eigenen Leistung, werden in der Regel Zielvereinbarungen getroffen. Die Höhe des Gehalts ist dann abhängig vom Erreichungsgrad des vereinbarten Zieles.

Soziale Nebenleistungen

Machen Sie zur Grundlage Ihrer Gehaltsvorstellungen auch das Spektrum der sozialen Nebenleistungen. Einige Nebenleistungen wie beispielsweise dass der Arbeitgeber 50 % der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt, sind gesetzlich geregelt. Auch die vermögenswirksamen Leistungen zählen zu den gesetzlich geregelten Nebenleistungen. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht zur Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen verpflichtet.

Nebenleistungen ohne gesetzliche Grundlage:
  • Unfallversicherung
  • Fahrgeld
  • zusätzliche Altersversorgung
  • erweiterte gesetzliche Lohnfortzahlung
  • Firmenwagen
  • Aktienoptionen
  • Mitarbeiteraktien
  • Bezahlung von ungünstigen Arbeitszeiten
  • Aus- und Fortbildungsprogramme
  • überdurchschnittlicher Urlaub
  • günstige Firmenkredite usw.
Welche dieser Nebenleistungen im Rahmen Ihrer Gehaltsverhandlung Priorität genießen, können nur Sie selbst entscheiden.
Mehr Netto

Wer erfolgreich mehr Gehalt erstritten hat, für den kommt oft mit dem Lohnzettel das böse Erwachen. Durch Sozialabgaben und Steuern ist das vermeindliche Plus schnell wieder weg. Die Nettolöhne in Deutschland befinden sich derzeit auf dem niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Wer geschickt verhandelt, kann trotzdem mehr in seiner Lohntüte wiederfinden. Es gibt eine ganze Reihe von Extras, die steuerfrei ausgezahlt werden können. Beispielsweise kann der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber aushandeln, dass er die Kindergartenkosten oder die Tagesmutter bezahlt.

Auch Warengutscheine bleiben bis zu 1080 Euro im Jahr abgabefrei. Hier gilt allerdings, dass der Arbeitnehmer nur von der Firma hergestellte oder vertriebene Waren erwerben darf. Wer mit dem eigenen Auto zur Arbeit fährt, kann sich von seinem Arbeitgeber Benzingutscheine geben lassen.

Gute Leistungen in der Firma können beispielsweise durch Kinokarten oder Wein honoriert werden. Bis zu einem Warenwert von 40 Euro bekommt das Finanzamt nichts. Ebenfalls vom Arbeitgeber gesponsert werden können Gesundheits- und Fitnessprogramme. Hierzu muss der Arbeitgeber allerdings mit dem Anbieter eine Rahmenvereinbarung treffen und die Kosten direkt übernehmen.

Gehalt für das Praktikum

Nur jeder dritte Praktikant erhält nach einer Umfrage des Hochschul-Informationssystems (HIS) ein Gehalt für seinen Einsatz. Dabei werden Pflichtpraktika wesentlich seltener entlohnt als freiwillige Praktika.

Die Höhe des gezahlten Geldes ist je nach Branche recht unterschiedlich. Medienbranche und Maschinenbau zahlen jeweils im Schnitt weniger als 500 Euro monatlich, während in der Chemie-, Pharma- und Konsumgüterbranche deutlich mehr gezahlt wird.

Es lohnt sich für den Bewerber durchaus in der Bewerbung auf seine Qualifikationen und Erfahrungen hinzuweisen. Viele Unternehmen orientieren Ihre Bezahlung an der Eignung und Einsatzfähigkeit des Praktikanten.

Auf alle Fälle sollten Sie hellhörig werden, wenn Ihnen ein Unternehmen mehr als 1000 Euro im Monat zahlen will. Dann steht mit ziemlicher Sicherheit ein Fulltimejob ins Haus, nur mal mit „Reinschnuppern“ ist da dann nichts.

Wenn das anvisierte Unternehmen gar nichts zahlt, können Sie versuchen, ein Jobticket, Tankgutscheine, Fachliteratur etc. auszuhandeln. Wenig ist immer besser als nichts.

Mit Betriebsrat mehr Geld

Der Betriebsrat ist nicht nur bei Entlassungen ein entscheidender Faktor. Nach einer Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung zahlen Unternehmen mit Betriebsrat bis zu 10 Prozent mehr Lohn. Zurückgeführt wird das auf eine höhere Produktivität von Unternehmen mit Betriebsrat. Hier sind vor allem Frauen im Vorteil, deren Löhne stärker an die der männlichen Arbeitskollegen angeglichen werden. Auch Mitarbeiter in Lohngruppen mit geringerem Verdienst verdienen in Betrieben mit Betriebsrat mehr.
Weniger als die Hälfte des Tariflohnes ist sittenwidrig

Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az: 6 Sa 1284/08 und 6 Sa 1372/08) hat entschieden, wenn Arbeitnehmer weniger als die Hälfte des vorgeschriebenen Tariflohnes erhalten, dass dies sittenwidrig ist.

Härtefallregelung bei Lohnverzicht

Viele Arbeitnehmer verzichten derzeit auf Lohn, damit ihr Unternehmen die Wirtschaftskrise besser übersteht. Wenn sie aber trotzdem entlassen werden müssen, sind sie doppelt benachteiligt. Durch den Lohnverzicht müssen Abstriche bei den Leistungen der Arbeitsagentur hingenommen werden, da sich das Arbeitslosenentgelt nach dem Einkommen der letzten 12 Monate richtet.

Nach der Sonderregelung (§ 421t SGB III) muss die Arbeitsagentur bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes das ungekürzte Gehalt in Anwendung bringen, wenn der Arbeitslose im Jahr vor der Entlassung aufgrund einer Arbeitszeitverkürzung zur Beschäftigungssicherung weniger in der Lohntüte hatte. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn diese Vereinbarung nach 1. Januar 2008 wirksam geworden ist.
MfG
Euer Ratgeber

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