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Spanky31279

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Dienstag, 7. Juli 2009, 03:44

Selbsterstelltes Arbeitszeugniss durch klage; was nun?

Hallo,

ich habe durch eine arbeitsrechtsklage eine höhere abfindung sowie ein selbsterstelltes arbeitszeugniss erreicht.

meine frage hierzu ist nun wie gut sollte ich mich selbst bewerten? ohne rücksicht ein glattes einserzeugniss mit dem risiko das eventuell der neue arbeitgeber wegen dem sehr guten zeugniss nachforcht oder aber ein bis zwei zweier formulierungen hinzupacken damit es nicht zu perfekt wird? mit welchen vorlagen erstelle ich das am besten? aufbauen würde ich mit dem alten zeugniss und was könnte man noch dazu schreiben ausser guten noten das gut klingt bzw was könnte man speziell hervorheben ? arbeitete im supportbereich

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Dienstag, 7. Juli 2009, 09:45

Hallo!

Zitat

wie gut sollte ich mich selbst bewerten?

Die Frage stellt sich eigentlich nicht, ein Zeugnis muss "wahr" sein. Es nutzt Dir wenig, wenn Du Dir ein sehr gutes Zeugnis ausstellst, Deine Arbeitsleistungen dann aber hinter den (berechtigten) Erwartungen zurückbleiben.

Zitat

mit welchen vorlagen erstelle ich das am besten? aufbauen würde ich mit dem alten zeugniss und was könnte man noch dazu schreiben ausser guten noten das gut klingt bzw was könnte man speziell hervorheben ? arbeitete im supportbereich

Lies am besten erst einmal die Grundlagen zum Arbeitszeugnis: http://www.bewerbungsservice-spezial.de/arbeitszeugnis/

MfG
Claudius

Spanky31279

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Dienstag, 7. Juli 2009, 11:54

hallo,

natürlich stellt sich mir die frage wie gut da ich es mir selbst erstellen darf und auch von meiner arbeit übrzeugt bin nur ebe nicht mein arbeitgeber würdest du dir selbst denn eine 5 ausstellen wenn du gerichtlich dich selbst benoten darfst und der meinung warst du wäährst schlecht gewesen?

mit wahr im zeugniss sind die objektiveen tätigkeiten in erster linie gemeint sprich ichdarf mir auch in einem selbstausgestellten nicht bescheinigen das ich die komplette firma stellfertretend leitete aber die subjektive bewertung kann eigentlich nie "wahr" sein da sie eben subjektiv ist für mich ist das war wovon ich überzeugt bin für meinen arbeitgeber genauso oder?

den rest habe ich mir schon durchgelesen wollte nur wissen ob es ratsahm ist sich selbst sehr gut zu geben in jeglichen belangen wenn der arbeitgeber dait nicht konform geht bei einem kontrollanruf aber dennoch das zeugniss so unterschreibt

bin aber dankbar für jede hilfe

besserwisser

Super Moderator

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Dienstag, 7. Juli 2009, 14:37

Wenn Du Dir alles durchgelesen hast, sollten Deine Fragen ja beantwortet sein. Für mich heißt ein sehr gutes Arbeitszeugnis bei Einstellung "der Mann ist sehr gut". Wenn sich dann meine Beobachtungen bei der Arbeit mit dem Zeugnis nicht decken ...

Über einen Kontrollanruf würde ich mir da die wenigsten Sorgen machen, es wird nicht jedem Bewerber hinterher telefoniert. Der Personale hat Besseres zu tun.

Zitat

natürlich stellt sich mir die frage wie gut da ich es mir selbst erstellen darf und auch von meiner arbeit überzeugt bin nur ebe nicht mein arbeitgeber

Hier liegt der eigentliche Knackpunkt. Entspricht Deine Selbsteinschätzung wirklich der Realität?

Spanky31279

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Dienstag, 7. Juli 2009, 15:25

ich denke sie entspricht der realität ich hatte erst eine bewertung vom firmencheff und direkten vorgesezten die gut bis sehr gut ausfiel gerieht dann aber als die firmenstrucktur nichtmehr ganz so flach war mit dem neuen abteilungsleiter der eingestellt wurde aneinander(wir haben definitiv nicht auf persönlicher ebene zusammengepasst) dies spiegelt aber nicht meine jahrelange tätigkeit davor wider dennoch wurde nur die kurze zeit bewertet die schlecht lief (um vor gericht eine bessere verhandlungsgrundlage zu erreichen da ich mich mühelos wider einklagen hätte können)

ich sah das dennoch auf einer professionellen ebene aber werde mich wohl dennoch nicht mit aushließlich einsern benoten weil dies mit meinem sonstigen zweier schnitt nicht ganz konform geht^^

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