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Samstag, 3. Dezember 2011, 11:38

Der Nachfassbrief

Wann ist ein Nachfassbrief sinnvoll?
Vielen Bewerbern ist die Situation bekannt:
  • Eine viel versprechende Stelle war ausgeschrieben, Sie haben sich beworben, rechnen sich gute Chancen aus, aber bis jetzt kam es zu keiner Reaktion seitens des Unternehmens. Nicht einmal einen Zwischenbescheid haben Sie bekommen.
  • Sie haben vor langer Zeit nur einen Zwischenbescheid bekommen. Was ist in der Zwischenzeit mit Ihren Unterlagen passiert?
  • Eine Stelle war nicht ausgeschrieben. Sie haben eine Initiativbewerbung gestartet, aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten.
  • Sie hatten einen guten Eindruck beim Vorstellungsgespräch, aber eine Reihe ernst zu nehmender Konkurrenten hat das gleiche Ziel. Sie möchten nun den Personalentscheider gern dahingehend beeinflussen, dass Sie die Stelle bekommen.
Trifft eine dieser Situationen auf Sie zu, kann sich ein Anruf, bei dem Sie fragen, wie es um Ihre Bewerbung steht, lohnen. Als die bessere Variante erweist sich aber der Nachfassbrief. Beim Verfassen des Briefes können Sie sich die Formulierungen in Ruhe überlegen und er wirkt nicht so aufdringlich wie ein Telefonat.

Ist Ihnen der Brief inhaltlich gelungen und er hat den Adressaten zur richtigen Zeit erreicht, können Sie in dreifacher Hinsicht davon profitieren.
  • Der Arbeitgeber kann erkennen, dass Sie Interesse an dieser Stelle haben und selbst die Initiative ergreifen.
  • Da der Nachfassbrief in Ihre Bewerbungsmappe einsortiert wird, kommen Ihre Bewerbungsunterlagen ganz oben auf den Bewerbungsstapel.
  • Sie entkräften jeden Zweifel, dass Sie, falls Sie ausgewählt werden, die Stelle gar nicht antreten möchten.
Sie sind verärgert, weil Sie so lange auf eine Antwort gewartet haben? Trotzdem sollte der Nachfassbrief weder fordernd sein noch den Empfänger zur Eile antreiben. Weiterhin gehören eventuelle Anspielungen auf Schlamperei oder eine schlechte Arbeitsorganisation in den Brief. Erwecken Sie bitte auch nicht den Anschein, dass Sie diese Stelle unbedingt nötig haben.

Es ist gar nicht so einfach, den richtigen Zeitpunkt für einen Nachfassbrief zu erwischen. Schicken Sie ihn zu früh los, verärgern Sie eventuell Ihren potenziellen Arbeitgeber. Kommt er zu spät, ist die Auswahl getroffen und der Stelleninhaber steht fest.

Mit folgenden Fristen müssen Sie im Allgemeinen rechnen:
  • Stellenausschreibung: Bewerbungsfrist 2 Wochen
  • Zwischenbescheid: innerhalb von 3 Wochen nach der Stellenausschreibung
  • Einladung zum Vorstellungsgespräch: spätestens 3 Wochen nach dem Zwischenbescheid
  • schriftliche oder mündliche Zusage: spätestens 1,5 Wochen nach dem Vorstellungsgespräch
  • Absage: spätestens 2 Wochen nach dem Vorstellungsgespräch
  • evtl. Einladung zu einem zweiten Vorstellungsgespräch: spätestens 2 Wochen nach dem ersten Vorstellungsgespräch
  • schriftliche oder mündliche Zusage: spätestens 1,5 Wochen nach dem zweiten Vorstellungsgespräch
  • Absage: spätestens 2 Wochen nach dem zweiten Vorstellungsgespräch
Weicht der Arbeitgeber deutlich von diesen Zeiten ab, kann sich ein Nachfassbrief lohnen.

In den folgenden Fällen kann ein Nachfassbrief erfolgreich sein:

Die Bitte um eine schnelle Antwort ist nicht immer gut für Ihre Chancen. Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an.

Fall 1: Sie haben noch keinen Bescheid, nicht einmal einen Zwischenbescheid, bekommen.

Spätestens nach 3 Wochen sollten Sie wenigstens einen Zwischenbescheid erhalten haben. Ist das nicht der Fall, können Sie anrufen (aber nur wenn in der Anzeige auch eine Telefonnummer genannt wurde) oder Sie schicken einen Brief. Zusätzlich erreichen Sie damit eventuell, dass Ihre Bewerbungsmappe wieder ganz oben auf dem Stapel landet.

Sie sollten in dem Brief freundlich nachfragen, ob Ihre Bewerbung angekommen ist. Äußern Sie sich Ihre Verwunderung darüber, dass Sie noch nicht gehört haben und bekunden Sie nochmals Ihr Interesse an der ausgeschriebenen Stelle. Achten Sie dabei aber darauf, dass Sie nichts wiederholen, was Sie schon im Bewerbungsschreiben mitgeteilt haben.

Fall 2: Der Zwischenbescheid ist schon längere Zeit her

Mit den allgemeinen Floskeln, dass die Unterlagen angekommen sind und die Prüfung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, werden Sie erst einmal vertröstet. Aber wann darf man nachhaken, wenn der Absender längere Zeit nichts von sich hat hören lassen? Mindestens 3 Wochen sollten Sie mit dem Nachhaken warten. Haben Sie in dieser Zeit keine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch oder eine Absage erhalten, können Sie sich durchaus mit einem Schreiben in Erinnerung bringen.

Haben Sie einen Zwischenbescheid erhalten, ist beim Nachhaken äußerste Vorsicht geboten, damit Sie nicht den Eindruck erwecken, als würden Sie die im Schreiben gewünschte Geduld ignorieren. Vielmehr sollten Sie höflich nachfragen, bis wann mit einer Antwort zu rechnen ist.

Fall 3: Sie haben selbst die Initiative ergriffen und eine Initiativbewerbung abgeschickt


Haben Sie innerhalb von 3 Wochen noch keine Antwort, sollten Sie auch bei einer Initiativbewerbung nachhaken. Es kann passieren, dass Sie auch hier eine Zwischennachricht bekommen, mit dem Hinweis, dass in verschiedenen Abteilungen des Unternehmens Ihre Bewerbung vorgelegt wird, um zu prüfen, ob Bedarf besteht. Dann haken Sie bitte 3 Wochen nach Erhalt des Zwischenbescheids noch einmal nach.

Und noch etwas. Sie haben Ihre Bewerbung unaufgefordert dem Unternehmen zugeschickt. Zeigen Sie bitte Verständnis, wenn er sich mit der Bearbeitung etwas mehr Zeit als üblich lässt. Fragen Sie, ob er eine Einsatzmöglichkeit für Sie gefunden hat und falls nicht, bieten Sie an, die Bewerbungsunterlagen für den Fall zu behalten, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt eine Einstiegsmöglichkeit bietet.

Fall 4: Das Bewerbungsgespräch haben Sie gerade erfolgreich hinter sich gebracht

Das Bewerbungsgespräch verlief ganz in Ihrem Sinne und Sie sind in Hochstimmung. Ein Problem ist allerdings die nicht unbeträchtliche Anzahl an Konkurrenten. Auch hier kann ein geschickt formulierter Nachfassbrief zum gewünschten Erfolg verhelfen. Da die Entscheidung relativ schnell gefällt wird, sollten Sie sich mit dem Verfassen beeilen. Um die gewünschte Wirkung zu erzielen, sollten Sie nicht mehr als 1 – 2 Tage verstreichen lassen.

Die größten Erfolgaussichten hat ein Nachfassbrief kurz bevor die endgültige Entscheidung fällt. Oftmals sind am Ende der Bewerberauswahl 2 – 3 gleichwertige Kandidaten übrig. Jetzt sind ausschlaggebende Argumente gefragt. Mit einem Nachfassbrief zeigen Sie Eigeninitiative und der Personalverantwortliche kann davon ausgehen, dass Sie die Stelle auch antreten wollen.

Achten Sie aber bitte darauf, dass Sie im Nachfassbrief nach dem Vorstellungsgespräch noch einmal Inhalt aus dem Bewerbungsanschreiben wiederholen. Vielmehr sollte der Nachfassbrief Folgendes beinhalten:
  • danken Sie für das Vorstellungsgespräch
  • bringen Sie Ihre positiven Eindrücke zum Ausdruck
  • betonen Sie Ihre Interesse an der Stelle und dass Sie diese auf jeden Fall antreten, falls Sie eine Zusage erhalten
MfG
Euer Ratgeber

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