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Newsbote

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Donnerstag, 4. März 2010, 16:39

Bei der Planung des Urlaubs muss die Rechtslage berücksichtig werden

Der Urlaub gehört bei vielen Beschäftigten als schönste Zeit des Jahres, sorgt aber im Vorfeld häufig für Streit. Meist wollen die Kollegen zur gleichen Zeit verreisen oder aber der Chef gibt nicht frei. Vom Gesetz her kann jeder Arbeitnehmer eine festgesetzte Urlaubszeit verlangen. Liegen dringende betriebliche Gründe vor oder können andere Mitarbeiter vorrangige Urlaubswünsche geltend machen, kann der Wunsch des Arbeitnehmers, zu einer bestimmten Zeit Urlaub zu machen, auch verweigert werden. [url='http://www.bewerbungsservice-spezial.de/job-blog/2010/03/04/bei-der-planung-des-urlaubs-muss-die-rechtslage-beruecksichtig-werden/']mehr[/url]

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