Hallo!
Übernommen wird im Allgemeinen die Regelversorgung im vollen Umfang. Trotzdem begleichen die Krankenkassen oft nur noch die Regelversorgung auf der Grundlage der festgestellten Behandlungskosten, die 2006 festgelegt worden sind.
Wichtig ist also ein Kostenvoranschlag, der vor der Behandlung der Krankenkasse vorgelegt werden muss. In jedem Fall ist es wichtig, der Krankenkasse eine ALG II Bescheinigung vorzulegen, damit die Krankenkasse Bescheid weiß, dass Du die Kosten nicht übernehmen kannst und von Zuzahlungen befreit bist.
Sowohl für die Brille als auch für den Zahnarzt gibt es die so genannte "Härtefallregelung" und die Krankenkasse übernimmt die Kosten voll. Dafür ist aber nicht die ARGE sondern die Krankenkasse zuständig.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen.