Berufsausbildung zum Handelsassistenten

Voraussetzung für eine Ausbildung zum Handelsassistenten ist die allgemeine/fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss. Die Einstellungstermine sind verschieden, in der Regel aber jährlich zum 1. September. Die Ausbildungsdauer beträgt im Allgemeinen drei Jahre in den speziell für Abiturienten bestimmten betrieblichen Ausbildungsgängen. Eingeschlossen in diese Ausbildung ist der Abschluss gemäß BBIG zum Kaufmann im Einzelhandel nach zwei Jahren.

Die Ausbildung erfolgt an folgenden Orten:

  • Betriebliche Ausbildung in Unternehmen des Einzelhandels
  • Theoretische Ausbildung teilweise außerbetrieblich, beispielsweise an zentralen Bildungsstätten des Einzelhandels, an beruflichen Schulen in Abiturientensonderklassen oder an Kaufmännischen Berufskollegs für Abiturienten

Im 3. Ausbildungsjahr werden die Fächer Handelsbetriebslehre, Personalwirtschaft, Organisation, Rechnungswesen, Volkswirtschaftslehre, Rechtslehre und Datenverarbeitung unterrichtet.

Vor dem Abschluss dieser Sonderausbildung zum Handelsassistenten für Abiturienten muss zunächst die Abschlussprüfung im kaufmännischen Ausbildungsbereich als externe Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Der erfolgreiche Abschluss dieser Prüfung dient als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung zum Handelsassistenten.

Handelsassistenten können als stellvertretende Abteilungsleiter eingesetzt werden oder nach längerer Berufserfahrung selbst Führungspositionen einnehmen. In Fachgeschäften des Einzelhandels sowie in Waren- und Kaufhäusern sind Handelsassistenten tätig. Ihre Zuständigkeiten liegen im reibungslosen Warenfluss, im Einkauf, der Lagerung und dem Verkauf von Waren sowie bei allen dazu nötigen Begleitmaßnahmen. Weiterhin können sie die Aufgaben als Direktionsassistent, Einkäufer, Disponent, Organisator, Revisor, Marketingfachmann, Verkaufsförderer, Verkaufstrainer, Werbefachmann, Tätigkeiten im Personal- und Sozialwesen, in der Personalausbildung und -schulung oder im Finanz- und Rechnungswesen wahrnehmen.

Es ist möglich, zum Geschäftsführer einer Filiale eines Kaufhauses oder zum Zentraleinkäufer aufzusteigen. Weiterhin existieren Weiterbildungsmöglichkeiten zum Handelsfachwirt, Handelsbetriebswirt bzw. Fachkaufmann – Einkauf/Materialwirtschaft, Personal und Marketing.

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