Der Arbeitsvertrag auf Probe
Der Arbeitsvertrag auf Probe läuft am Ende der vereinbarten Probezeit (maximal 6 Monate) ab. Ist die Probezeit erfolgreich gewesen, muss am Ende ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden.
Oft enthält ein unbefristeter Arbeitsvertrag eine Probezeit von bis zu 6 Monaten. Eine Verlängerung der Probezeit, beispielsweise von 2 auf 6 Monate, ist erlaubt.
In der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von meistens 4 Wochen zum Monatsende üblich. Der Gesetzgeber schreibt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen während der Probezeit vor. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen seitens des Arbeitgebers während der Probezeit ist ohne weiteres möglich.
In jedem Fall muss die Kündigung fristgerecht und schriftlich erfolgen.
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