Arbeitszeugnis – Formulierungen & Geheimsprache
Ein gutes Arbeitszeugnis gilt als Empfehlung gegenüber dem künftigen Arbeitgeber. In positiven Formulierungen verbergen sich aber nicht selten die Stolpersteine für Ihre weitere Karriere! Man kann sich gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis erfolgreich wehren. Und: Manche Arbeitgeber räumen die Möglichkeit ein, bei der schriftlichen Formulierung mitzuwirken – bis hin zum vollständigen Selberschreiben des Arbeitszeugnisses.
Geheimsprache und Formulierungen
Der „Geheimcode“ und sonstige Verschlüsselungstechniken – „alt bewährt“ und immer noch aktuell
Über den so genannten „Geheimcode“ ist viel geschrieben worden. Dies vorweg: Die meisten Experten gehen davon aus, dass es eine wirkliche Geheimsprache nicht gibt. Das wird schon darin deutlich, dass mittlerweile eine beachtliche Anzahl von verklausulierten Formulierungen bekannt ist, der „Geheimcode“ also keinesfalls mehr geheim ist.
Sprechen wir lieber von Verschlüsselungstechniken, die Außenstehenden, also vornehmlich Ihnen als Zeugnisempfänger, nicht in der erforderlichen Tiefe bekannt sind.
Bevor wir uns konkreten einzelnen Formulierungen widmen, müssen wir noch kurz auf sieben beliebte Verschlüsselungstechniken eingehen, die mit codierten Aussagen kombiniert werden können:
Notwendiges fehlt:
Bei der Chefsekretärin fällt der Hinweis zur Selbstständigkeit unter den Tisch, bei der Führungskraft fehlt jeglicher Hinweis auf das Vertrauensverhältnis zu seinen Untergebenen, beim Verkäufer das Verhältnis zu seinen Kunden usw.
Entwertungen:
Mitarbeiter können abgewertet werden, indem man unwichtige Aufgabenbereiche sonders betont oder unwichtige Aufgaben zuerst benennt. Wenn z. B. der Einkäufer für „Büromaterial, Werkzeuge und Maschinen“ zuständig war, dann klingt dies anders als die Zuständigkeit für „Maschinen, Werkzeuge und Büromaterial“. Ebenso kritisch ist die Nennung der Verhaltsmerkmale vor der Leistung.
Betonte Selbstverständlichkeiten:
Wenn Nebensächlichkeiten und Selbstverständlichkeiten, wie z. B. das gepflegte Äußere eines Firmenrepräsentanten, besonders hervorgehoben werden, ist Misstrauen angesagt.
Einschränkungen:
Formulierungen wie „Bei uns galt er als Experte“, oder „Im Fachverband X schätzte man ihre Kompetenz“ (anderswo allerdings nicht) sind typische Beispiele hierfür.
Mehrdeutigkeiten:
Sie sind die am schwersten zu entdeckende und zu verifizierende Verschlüsselungstechnik. Hier einige Beispiele: Wird von der beurteilenden Person nur im Passiv gesprochen („wurde versetzt …, wurde damit betraut …, wurde (dann) von uns eingesetzt in …“), so kann dies auf einen passiven Mitarbeiter hinweisen – vielleicht aber manifestiert sich darin nur das ungeschickte Deutsch des Zeugnisausstellers. Aussagen, die eine eindeutige und am allgemeinen Maßstab orientierte Beurteilung vermissen lassen, sind grundsätzlich mit Vorsicht zu behandeln: „… die ihm eigene Genauigkeit … die für sie typische Vorgehensweise … sprechen für sich selbst.“ Vorsicht auch bei Formulierungen, die eine Bereitschaft ausdrücken, aber nichts über den Erfolg aussagen, und vor nicht eindeutig positiv oder negativ besetzten oder genauer definierten Adjektiven und Adverbien, wie z. B. „… anspruchsvoll, kritisch, leistungswillig, kommunikationsbereit …“.
Verneintes Gegenteil:
„… nicht unbedeutende Ergebnisse …, … nicht unerhebliche Erfolge …, … war nicht zu beanstanden“ sind typische Beispiele für diese Technik.
Knappheit:
Wer kennt nicht Goethes Spruch „Mach’s kurz, am jüngsten Tag ist’s nur ein …“? Dies gilt nicht für Arbeitszeugnisse, erst recht nicht für Zeugnisse von Führungskräften. Sehr knappe Zeugnisse erwecken den Eindruck, dass etwas versteckt werden soll.
Kommen wir nun zu konkreteren Formulierungen, die sich in der gängigen Fachliteratur als Standardphrasen etabliert haben.
Doch Vorsicht: nicht immer bedeuten diese Formulierungen im jeweiligen Kontext wirklich etwas Negatives. Bedenklich wird es vor allem dann, wenn sie einzeln erscheinen und nicht näher spezifiziert werden. So kann z. B. ein Arbeitnehmer durchaus mit „Fleiß und Interesse“ bei der Sache sein, was sich „glänzenden Ergebnissen widerspiegelt“. Erst wenn der letzte Zusatz fehlt, ist Misstrauen angesagt, deckt sich die Formulierung mit der codierten Aussage. Und selbst dann ist es nicht gesagt, dass hier Willkür vorliegt. Vielleicht war der Zeugnisaussteller ungeschickt und hätte einfach kein Gespür für die Doppel- und Feinsinnigkeiten der deutschen Zeugnissprache.
Außerdem ist mir kein Fachbuch zum Thema bekannt, welches bei der Analyse der dargebotenen Musterzeugnisse auf genau die Formulierungen, die vorher als tückisch definiert wurden, gebührend eingeht. Genau das sollte aber geschehen, um stringend zu bleiben. Also: Kontext beachten und bei zweifelhaften Formulierungen im persönlichen Gespräch nachhaken.
Auf diese Punkte sollten Sie bei Ihrem Zeugnis achten:
- die äußere Form (wichtig ist hier der Briefkopf des Unternehmens, sofern vorhanden)
- Überschrift muss „Zeugnis“ sein
- beide Vertragspartner müssen genannt sein
- Dauer des Praktikums
- Art der Tätigkeit
- Beurteilung des Verhaltens
- besondere Stärken während des Praktikums
Betrug beim Zeugnis kostet den Job
Wer sein Zeugnis eigenhändig schönt, kann auch Jahre danach noch aus dem Job fliegen, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Durch die Fälschung des Zeugnisses ist der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt und der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag anfechten. Damit ist der Mitarbeiter seinen Job fristlos los.
Weitere Hinweise
Muster Arbeitszeugnis Führungskräfte
Muster Buchhalter Arbeitszeugnis
Wenn Sie Fragen zu Formulierungen aus Ihrem Zeugnis haben – Das Zeugnisforum -
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