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Tuesday, 7. September 2010

Das Praktikantenzeugnis

Um Praxiserfahrung zu sammeln und in der Bewerbung erste Praxiskenntnisse nachweisen zu können, wird oft ein Praktikum absolviert. Das Zeugnis des Praktikanten dient als Nachweis für erworbene Kenntnisse und Erfahrungen.

Im Zeugnis für Praktikanten wird nachgewiesen, mit welchen Aufgaben der Praktikant betraut war. Außerdem werden im Zeugnis Leistungen und Führung bewertet. Die im qualifizierten Arbeitzeugnis verwandten Formulierungen und Bewertungsgrundsätze können auch im Praktikantenzeugnis Anwendung finden. Die Schlussformulierung kann einen Hinweis auf die weitere Ausbildung und den beruflichen Werdegang enthalten.

Das Praktikantenzeugnis stellt rein rechtlich ein Arbeitszeugnis dar und ist auch genauso zu unterschreiben. Das Praktikantenzeugnis wird im Allgemeinen nicht mit der Überschrift Praktikantenzeugnis oder Arbeitszeugnis versehen, sondern nur mit der Überschrift Zeugnis.

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