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Friday, 19. March 2010
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Infos, Tipps und Online-Rat zur Arbeitslosigkeit

Hier finden Interessierte und Betroffene Antworten auf nahezu alle Fragen zur Arbeitslosigkeit.

Was tun, wenn der Eintritt von Arbeitslosigkeit droht?

Erstens, frühzeitig arbeitsuchend melden. Spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses müssen sich von Arbeitslosigkeit Bedrohte persönlich arbeitsuchend melden. Wenn zwischen der Kenntnis des Zeitpunkts der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses und der Beendigung desselben weniger als 3 Monate liegen, müssen sich von Arbeitslosigkeit Bedrohte innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes arbeitsuchend melden.

Weiterlesen: Arbeitslosigkeit droht

Informationen zum Arbeitslosengeld

Die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt sich in den Regelfällen nach dem vorher durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelt. Als Grundlage dient das Bruttoarbeitsentgelt des letzten Jahres. Es wird auf der Grundlage des vorher durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelts berechnet.

Weiterlesen: Arbeitslosengeld

Hilfen der Agentur für Arbeit für Arbeitslose

Die Agentur für Arbeit hilft Arbeitslosen u. a. durch persönliche Stellenangebote. Diese erhalten Sie in aller Regel per Post. Mit jedem Stellenangebot erhalten Sie eine Doppelkarte, die Ihre persönlichen Daten sowie des potentiellen Arbeitgebers enthält. Nach dem Vorstellungsgespräch erhält der Arbeitgeber die Doppelkarte. Zu jedem Stellenangebot muss Ihnen die Agentur für Arbeit die genaue Tätigkeit (Arbeitszeit, Vergütung sowie Rechtsform des Unternehmens) angeben. Weiterhin muss die Agentur für Arbeit darüber informieren, ob das Entgelt der angebotenen Tätigkeit dem derzeitigen Tarifvertrag entspricht.

Weiterlesen: Hilfen der Agentur für Arbeit

Geldleistungen des SGB II für den Lebensunterhalt

Die Geldleistungen des SGB II zur Sicherung des Lebensunterhalts

Weiterlesen: Geldleistungen

Arbeitslosengeld im Ausland

Wer an einer Beschäftigung im Ausland (EU, EWR oder Schweiz) interessiert ist und sich dort eine Arbeit suchen will, hat die Möglichkeit, das deutsche Arbeitslosengeld im Ausland für höchstens 3 Monate weiterhin zu beziehen.

Weiterlesen: Arbeitslosengeld im Ausland

Die Eingliederungsvereinbarung

Empfänger von Arbeitslosengeld müssen alle Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung nutzen. Das heißt, die Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung und hier besonders die festgesetzten Eigenbemühungen müssen zwingend erfüllt werden. Als Aktivitäten im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung gelten beispielsweise schriftliche Bewerbungen, die Auswertung von Stellenanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, das Vorsprechen in Unternehmen, die Nutzung der Jobbörse bzw. des Service-Portals unter www.arbeitsagentur.de, die Suche eines Jobs per Inserat, der Besuch von Arbeitsmarktbörsen und Ähnliches. Machen Sie sich über diese Aktivitäten Notizen.

Weiterlesen: Eingliederungsvereinbarung

Urlaub der Arbeitsagentur melden

Arbeitslose müssen ihren geplanten Urlaub rechtzeitig mit der Arbeitsagentur absprechen. Unterbleibt das, kann die Unterstützung gestrichen werden.

Weiterlesen: Urlaub

Unterbrechung des Leistungsbezuges

Wird die Arbeitslosigkeit mehr als 6 Wochen unterbrochen, kann die Leistung erst nach erneuter persönlicher Arbeitslosmeldung weitergezahlt werden.

Weiterlesen: Unterbrechung des Leistungsbezuges

Informationen zum Arbeitslosengeld II

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) erhalten alle Personen zwischen dem vollendeten 15. Lebensjahr und dem nicht vollendeten 65. Lebensjahr, wenn sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Außerdem müssen sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Weiterlesen: Informationen zum Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II Empfänger hat Anspruch auf einen Anwalt

Wer als Arbeitslosengeld II Empfänger Streit mit der Arbeitsagentur hat, hat Anspruch auf einen Anwalt, sprich auf staatliche Beratungshilfe

Weiterlesen: Anspruch auf einen Anwalt

Härtefallregelung bei Lohnverzicht

Viele Arbeitnehmer verzichten derzeit auf Lohn, damit ihr Unternehmen die Wirtschaftskrise besser übersteht. Wenn sie aber trotzdem entlassen werden müssen, sind sie doppelt benachteiligt.

Weiterlesen: Lohnverzicht

Zu viel gezahltes ALG II

In einem Urteil hat das Hessische Landessozialgericht festgestellt, dass ein Arbeitsloser ein zu hoch gezahltes Arbeitslosengeld II nicht zurückzahlen muss.

Weiterlesen: Zu viel gezahltes ALG II

Geschwisterbonus bei ALG-II?

Eltern, die mindestens 2 Kinder unter 3 Jahren haben, haben Anspruch auf einen Geschwisterbonus, der sich auf 10 % des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro beläuft. Bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern oder wer Sozialgeld erhält, bei dem wird der Geschwisterbonus mit dem Leistungsanspruch verrechnet.

Weiterlesen: Geschwisterbonus bei ALG-II

Hartz IV-Empfänger kann Nebenerwerb nachgehen

Wer Hartz IV-Empfänger ist, kann sowohl abhängigem als auch selbstständigem Nebenerwerb nachgehen. Hier gibt es auch keine zeitliche Begrenzung des Nebenerwerbs auf 15 Wochenstunden.

WSeiterlesen: Nebenerwerb

Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Am unproblematischsten läuft alles für alle Pflichtmitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse. Für sie bleibt bei Anspruch auf Arbeitslosengeld die Krankenversicherung ganz normal weiter bestehen.

Weiterlesen: Krankenversicherung

Private Altersvorsorge (Riesterrente für Arbeitslose)

Rentenkürzung und Renteneintrittsalter-Erhöhung lassen jeden über seine Altersvorsorge nachdenken. Doch gibt es einiges zu beachten.

Weiterlesen: Private Altersvorsorge

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