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Thursday, 2. September 2010
Rente im Süden genießen

Rente im Süden genießen

Wer träumt nicht davon, sich seine Rente nach Spanien, Italien oder in die Türkei überweisen zu lassen und dort ein süßes Leben zu führen. Doch nicht immer klappt das.

Grundsätzlich hat die Rentenkasse da ein paar Regeln aufgesetzt:

  • Wer in die Rentenkasse Beiträge eingezahlt hat, bekommt seine Rente überall hin ausgezahlt.
  • Das gilt auch für Ausländer, die in ihre Heimat zurückgehen und in Deutschland gearbeitet haben.
  • Wer eine normale Altersrente ausbezahlt bekommt und z. B. den Winter in warmen Ländern verbringt, kann normal über seine EC-Karte auch von Italien oder Spanien aus über seine Rente verfügen.
  • Wer dauerhaft als Rentner im Ausland leben möchte, sollte sich etwa 4 Monate vorher mit der Rentenkasse in Verbindung setzen.

Nicht im Ausland gezahlt Renten sind

  • Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten, die der Arbeitmarktlage in Deutschland wegen gezahlt werden
  • Renten nach dem Fremdrentengesetz
  • Renten aus Beitragszeiten außerhalb des Bundesgebietes
  • Leistungen für eine Rehabilitation

Wer dauerhaft im Ausland lebt, muss seine Rente versteuern. Diese Versteuerung der Rente erfolgt nach den Regeln des Gastlandes. Die Rente wird nur dann in Deutschland versteuert, wenn das Gastland mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat.

Die staatlich geförderte Riester-Rente wird nur mit Abschlägen im Ausland ausgezahlt. Die gewährten Steuervorteile werden zurückgefordert, indem jeden Monat 15 % der Auszahlung zurückgegeben werden muss.

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