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Tuesday, 7. September 2010

Studentenjob - Nebenjobs für Studenten

Neben der Unterstützung durch die Eltern sind Studentenjobs die häufigste Form der Studienfinanzierung. Laut Deutschem Studentenwerk müssen über 80 % der Studenten ihr Studium durch Studentenjobs finanzieren. Dabei werden rund 10 Stunden pro Woche für den Nebenjob aufgewendet. 31 % aller Studenten jobben sowohl in den Ferien als auch während der Semester durchgehend. In den Personalabteilungen der Unternehmen kommen Bewerber mit Berufspraxis allerdings sehr gut an. Wichtig ist dabei, wie der Bewerber mit seinen Nebenjobs umgeht. Wer schimpft, dass er das Studium mit Studentenjob finanzieren musste, ist schlechter angesehen, als einer, der sich freut, bereits Praxis im Beruf gesammelt zu haben. Nebenjobs sollten daher in der Bewerbung mit angegeben werden, unter Umständen in einer eigenen Rubrik. Wie viel Studenten durch Studentenjobs den Einstieg in das Berufsleben geschafft haben, ist nicht genau bekannt. Die Zahl dürfte allerdings bei 15 % liegen.

Arten der Nebenjobs für Studenten

Beim Minijob ist der Student geringfügig beschäftigt und verdient regelmäßig nicht mehr als 400 Euro im Monat. Wenn im Minijob Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt wird, so wird dieses angerechnet. Die wöchentliche Arbeitszeit ist nicht begrenzt.

Der Niedriglohnjob

Hier verdienen Studenten mehr als 400 Euro bis maximal 800 Euro im Monat und benötigen eine Lohnsteuerkarte. Sie sind damit steuer- und rentenversicherungspflichtig. Es besteht aber keine Sozialversicherungspflicht. Dies gilt aber nur dann, wenn trotz des Niedriglohnjobs das Studium im Vordergrund steht. Davon wird immer dann ausgegangen, wenn der Student nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitet.

Semesterferienjob

Hier beschränkt sich die Arbeit ausschließlich auf die Semesterferien. Jobs in den Semesterferien sind von der Sozialversicherung befreit, aber rentenversicherungs- und steuerpflichtig wenn mehr als 50 Tage im Jahr oder 2 Monate hintereinander gearbeitet wird.

Bei Jobs in den Semesterferien Rentenabgaben beachten

Damit der Verdienst steuerfrei bleibt, sollten Studenten darauf achten, in den Sommerferien nicht zu viel zu jobben. Nur wer maximal 2 Monate am Stück oder 50 Tage im Jahr jobbt, muss keine Sozialversicherungsabgaben leisten. Für diese zeitlich befristeten Jobs gilt, dass ihnen keine Verdienstbeschränkungen auferlegt werden und auch die Arbeitszeit keine Rolle spielt.

Studenten können als mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, ohne Sozialabgaben zu zahlen. Wer die Herbst- und die Frühjahrssemesterferien zum Jobben nutzt, muss darauf achten, dass beide Zeiten zusammengerechnet werden. Wer dadurch oben beschriebene Grenzen übersteigt, muss zumindest Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

Arbeiten in den Semesterferien

Wer als Student sein Einkommen durch Arbeiten in den Semesterferien abgabefrei halten will, sollte nicht zu viel jobben. Abgabefrei bleibt der Job nur, wenn maximal 2 Monate am Stück oder 50 Tage im Kalenderjahr gearbeitet wird. Diese zeitlich befristeten Aushilfsjobs haben den großen Vorteil, dass für diese Zeit keine Beschränkungen für den Verdienst oder die Arbeitszeit existieren. Hier können Studenten also auch mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

Wer sowohl im Frühjahr als auch im Herbst in den Semesterferien einem Studentenjob nachgeht, muss darauf achten, dass diese beiden Arbeitseinsätze zusammengezählt werden. Werden dadurch die oben beschriebenen Maximalzeiten überschritten, muss mindestens Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

Mehrverdienst bei Studentenjob für Bafög-Empfänger

Mittlerweile dürfen Bafög-Empfänger 400 Euro im Monat verdienen, ohne dass dieses Einkommen angerechnet wird. Es zählt nicht der monatliche Lohn, sondern der Jahresverdienst. Wer in den Semesterferien einem Studentenjob nachgeht und die Monatsgrenze von 400 Euro überschreitet, kann das durchaus später im Jahr ausgleichen, um nicht die Bewilligungsgrenze von 4818 Euro im Jahresbewilligungszeitraum zu überschreiten.

Wer durch seinen Studentenjob mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss Lohnsteuer entrichten. Diese Lohnsteuer wird mit der nächsten Stererklärung wieder zurückgezahlt, wenn das Jahreseinkommen nicht höher als 7664 Euro ist.

Freibeträge und Grenzen

Durch die Umsetzung der Bachelor- und Master-Studiengänge müssen Studenten wesentlich mehr Zeit an Universitäten verbringen. Hierdurch wurde es in aller Regel schwieriger, einem Studentenjob nachzugehen. Wer als Student einen geeigneten Nebenjob sucht, sollte zu allererst die Studentenvermittlung der Arbeitsagentur an den Unis in Anspruch nehmen. Die Löhne für Studentenjobs sind regional verschieden, liegen aber in aller Regel zwischen 5,00 und 11,00 Euro.

Wer als Student beim Studentenjob kein Minus machen will, sollte Jahreshöchstverdienstgrenzen beachten. Jahreshöchstverdienstgrenzen gibt es beispielsweise für Bafög-Empfänger, wenn Sie studieren und die Eltern noch Kindergeld bekommen oder Sie in einer Familienversicherung noch kostenlos mitversichert sind.

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