Studium, Bachelor, Master und mehrHochschulprüfung Durch eine Hochschulprüfung werden die Abschlüsse Bachelor und Master, Diplom und Magister erworben. Ebenfalls als Hochschulprüfung gilt die Promotion. Bachelor und Master Im Rahmen der Einrichtung des europäischen Hochschulraumes werden immer mehr Studiengänge mit den internationalen Abschlüssen Bachelor und Master angeboten. Diese Studiengänge machen rund 48 % des Studienangebots aus. Bis 2010 sollen die alten Hochschulabschlüsse Diplom und Magister durch Bachelor und Master ergänzt werden. Zu den Bestimmungen der Masterstudiengänge zählen:
Diplom Das Diplom schließt zu 50 % naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studien ab. Bei Studiengängen, die zum Diplom führen, liegt das Hauptgewicht auf einem Studienfach. Der Diplomabschluss, der an einer Fachhochschule erworben wird, wird mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet. Magister Mit dem Magister werden Studien der Sprach- und Kulturwissenschaften, aber auch der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen. In aller Regel werden in das Magisterstudium ein Hauptfach und 2 Nebenfächer eingeschlossen. Studiengänge zum Magister werden lediglich von Universitäten und Hochschulen mit vergleichbarer Aufgabenstellung sowie teilweise von Kunst- und Musikhochschulen angeboten. Promotion Wer eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen will, für den ist die Promotion meist Voraussetzung. Üblicherweise wird auch noch eine Mindestnote verlangt. In der Regel werden für die Doktorarbeit mehrere Jahre aufgewendet. Die Doktorarbeit im medizinischen Bereich wird im Allgemeinen während der Studienzeit fertig gestellt. Eine so genannte „kooperative Promotion“ bieten fast alle Universitäten besonders begabten Absolventen und Absolventinnen an. Auf diesem Wege kann aufbauend an einen FH-Abschluss ohne Umwege die Promotion angegangen werden. Staatsprüfung Mit einer Staatsprüfung schließen Studiengänge in Zahnmedizin, Tiermedizin, Humanmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie, Rechtswissenschaft sowie die Lehramtsstudiengänge ab. Staatliche Prüfungsämter nehmen die Staatsprüfungen ab. Ist das Staatsexamen bestanden, gilt der Absolvent für einen Beruf bzw. zum Vorbereitungsdienst als zugelassen. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer weiteren Staatsprüfung abgeschlossen. Weiteres zum Thema Kompetente Beratung und Erstellung Ihrer Bewerbung
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