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Tuesday, 7. September 2010

Studium, Bachelor, Master und mehr

Häufig ist der Studienabschluss durch die Wahl des Studienfachs oder die Hochschule vorgegeben. Unterschieden wird, ob der Abschluss durch eine Hochschulprüfung, ein Staatsexamen bzw. eine kirchliche Prüfung erworben wird.

Hochschulprüfung

Durch eine Hochschulprüfung werden die Abschlüsse Bachelor und Master, Diplom und Magister erworben. Ebenfalls als Hochschulprüfung gilt die Promotion.

Bachelor und Master

Im Rahmen der Einrichtung des europäischen Hochschulraumes werden immer mehr Studiengänge mit den internationalen Abschlüssen Bachelor und Master angeboten. Diese Studiengänge machen rund 48 % des Studienangebots aus. Bis 2010 sollen die alten Hochschulabschlüsse Diplom und Magister durch Bachelor und Master ergänzt werden.

Zu den Bestimmungen der Masterstudiengänge zählen:

  • Studiengänge für Bachelor und Master können von Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen angeboten werden. Der Bachelor wird zukünftig den Regelabschluss eines Hochschulstudiums im System mit gestuften Studienabschlüssen darstellen. Das Studium zum Bachelor muss wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsbezogene Qualifikationen vermitteln. Der Bachelor gilt als berufsqualifizierender Hochschulabschluss und beinhaltet die gleichen Berechtigungen wie der Diplomabschluss an Fachhochschulen.
  • Der Master ist ebenfalls ein berufsqualifizierender Abschluss und bietet die gleichen Berechtigungen wie Diplom- oder Magister-Abschluss an Universitäten und Hochschulen. Ein Masterabschluss, der an einer Fachhochschule erworben wurde, kann zu einer Laufbahn im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung berechtigen, wenn dafür die Akkreditierung vorliegt. Als Zugangsvoraussetzung gilt ein erworbener berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Diplom oder Bachelor). Des Weiteren sollen für den Master besondere Zugangsvoraussetzungen gelten (beispielsweise ein gutes Bachelor-Zeugnis oder spezielle Sprachkenntnisse).
  • Als Regelstudienzeit für ein Bachelor-Studium gelten 3 – 4 Jahre. Es sind mindestens 180 ECTS-Punkte nachzuweisen. Ein sich daran anschließendes Master-Studium dauert mindestens 1, aber höchstens 2 Jahre und erfordert insgesamt 300 ECTS-Punkte (die ECTS-Punkte des vorangegangenen Studiums werden angerechnet).
  • An Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen erworbene Master-Abschlüsse berechtigen zur Promotion.

Diplom

Das Diplom schließt zu 50 % naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studien ab. Bei Studiengängen, die zum Diplom führen, liegt das Hauptgewicht auf einem Studienfach. Der Diplomabschluss, der an einer Fachhochschule erworben wird, wird mit dem Zusatz (FH) gekennzeichnet.

Magister

Mit dem Magister werden Studien der Sprach- und Kulturwissenschaften, aber auch der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen. In aller Regel werden in das Magisterstudium ein Hauptfach und 2 Nebenfächer eingeschlossen. Studiengänge zum Magister werden lediglich von Universitäten und Hochschulen mit vergleichbarer Aufgabenstellung sowie teilweise von Kunst- und Musikhochschulen angeboten.

Promotion

Wer eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen will, für den ist die Promotion meist Voraussetzung. Üblicherweise wird auch noch eine Mindestnote verlangt. In der Regel werden für die Doktorarbeit mehrere Jahre aufgewendet. Die Doktorarbeit im medizinischen Bereich wird im Allgemeinen während der Studienzeit fertig gestellt. Eine so genannte „kooperative Promotion“ bieten fast alle Universitäten besonders begabten Absolventen und Absolventinnen an. Auf diesem Wege kann aufbauend an einen FH-Abschluss ohne Umwege die Promotion angegangen werden.

Staatsprüfung

Mit einer Staatsprüfung schließen Studiengänge in Zahnmedizin, Tiermedizin, Humanmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie, Rechtswissenschaft sowie die Lehramtsstudiengänge ab. Staatliche Prüfungsämter nehmen die Staatsprüfungen ab. Ist das Staatsexamen bestanden, gilt der Absolvent für einen Beruf bzw. zum Vorbereitungsdienst als zugelassen. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer weiteren Staatsprüfung abgeschlossen.

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