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Friday, 10. September 2010

Zulassungsverfahren und Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz ist leichter zu bewerkstelligen als eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. Üblich sind 2 Formen der Bewerbung. Die erste Form ist die direkte Bewerbung an der gewünschten Hochschule. Über diesen Weg werden die meisten Studienplätze vergeben. Die 2. Form ist die Bewerbung bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen.

Das ZVS-Info informiert 2 Mal jährlich (zum Sommer- und Wintersemester) über die Studiengänge, bei denen zwingend eine Bewerbung bei der ZVS vorgeschrieben ist. Das sind in aller Regel solche Studiengänge, bei denen es bedeutend mehr Bewerber als Studienplätze gibt.

Durchschnittsnote und Wartezeit

Die Durchschnittsnote ist der auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung angegebene Notendurchschnitt. Entgegen langläufiger Meinung ändert sich diese Note auch durch Wartesemester nicht. Die Wartezeit ist der Zeitraum, der nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergangen ist.

Bewerbung bei der ZVS

Besonders betroffen von der Bewerbung bei der ZVS sind z. B. die Studiengänge Psychologie, Betriebswirtschaftslehre und Medizin. Die Plätze der betroffenen Studiengänge werden nach den Kriterien 51 % der Plätze nach Durchschnittsnote, 25 % der Plätze nach Wartezeit und 24 % nach von den Hochschulen vorgegebenen Kriterien vergeben. Kriterien der Hochschulen sind zum Beispiel Auswahltests, Berufsausbildung oder praktische Erfahrungen.

Auswahlverfahren und Eignungstests

Studiengänge, die ein Auswahlverfahren erfordern, sind z. B. künstlerisch-gestaltende (Kunst, Design usw.). Erste eigene Arbeiten und ein praktisches Auswahlverfahren entscheiden über die Zulassung zum Studium. Auch Studiengänge, die besonders hohe sprachliche Anforderungen stellen, erfordern einen Auswahltest.

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