Zulassungsverfahren und BewerbungsverfahrenDas ZVS-Info informiert 2 Mal jährlich (zum Sommer- und Wintersemester) über die Studiengänge, bei denen zwingend eine Bewerbung bei der ZVS vorgeschrieben ist. Das sind in aller Regel solche Studiengänge, bei denen es bedeutend mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Durchschnittsnote und Wartezeit Die Durchschnittsnote ist der auf dem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung angegebene Notendurchschnitt. Entgegen langläufiger Meinung ändert sich diese Note auch durch Wartesemester nicht. Die Wartezeit ist der Zeitraum, der nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergangen ist. Bewerbung bei der ZVS Besonders betroffen von der Bewerbung bei der ZVS sind z. B. die Studiengänge Psychologie, Betriebswirtschaftslehre und Medizin. Die Plätze der betroffenen Studiengänge werden nach den Kriterien 51 % der Plätze nach Durchschnittsnote, 25 % der Plätze nach Wartezeit und 24 % nach von den Hochschulen vorgegebenen Kriterien vergeben. Kriterien der Hochschulen sind zum Beispiel Auswahltests, Berufsausbildung oder praktische Erfahrungen. Auswahlverfahren und Eignungstests Studiengänge, die ein Auswahlverfahren erfordern, sind z. B. künstlerisch-gestaltende (Kunst, Design usw.). Erste eigene Arbeiten und ein praktisches Auswahlverfahren entscheiden über die Zulassung zum Studium. Auch Studiengänge, die besonders hohe sprachliche Anforderungen stellen, erfordern einen Auswahltest. Weiteres zum Thema Bewerbungsservice vom Profi! Zurück zum Ratgeber Studium Die wichtigsten Arbeitszeugnisse und Zertifikate gehören als Anlage zur Bewerbung. Wenn man das Interesse des Unternehmens geweckt hat, kommt das Vorstellungsgespräch. Tipps für die Online-Bewerbung per E-Mail
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